Steuern: Langzeiteinsatz kann für Selbstständige zur Steuerfalle werden
Arbeiten Selbstständige längerfristig bei Kunden und mieten vor Ort eine Wohnung, kann das Finanzamt diese als Betriebsstätte einstufen. Die Folge: Weniger Kosten können abgesetzt werden.
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Steuern: Langzeiteinsatz kann für Selbstständige zur Steuerfalle werden
Arbeiten Selbstständige längerfristig bei Kunden und mieten vor Ort eine Wohnung, kann das Finanzamt diese als Betriebsstätte einstufen. Die Folge: Weniger Kosten können abgesetzt werden.
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