"Nur Ja heißt Ja": Justizministerin Hubig will Sexualstrafrecht abermals verschärfen
Im deutschen Sexualstrafrecht gilt seit 2016 "Nein heißt Nein": Eine Vergewaltigung liegt dann vor, wenn Beteiligte den Sex deutlich ablehnen - sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren. Die Justizministerin will jetzt einen Schritt weitergehen.
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"Nur Ja heißt Ja": Justizministerin Hubig will Sexualstrafrecht abermals verschärfen
Im deutschen Sexualstrafrecht gilt seit 2016 "Nein heißt Nein": Eine Vergewaltigung liegt dann vor, wenn Beteiligte den Sex deutlich ablehnen - sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren. Die Justizministerin will jetzt einen Schritt weitergehen.
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